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Förderungen

Förderungen für Wärmepumpen, Erdwärme, Heizungssanierung

NEU: Bis zu 75 % Förderung für Heizungstausch

Am 12.12.2023 wurde die von der Regierung angekündigte Förderung von der Umweltförderungskommission beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte die Wärmepumpe betreffend:

Eckpunkte

  • Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau (Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus) im Inland.
  • Die Bundesförderung für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung
    möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist mit maximal 75 % der
    förderungsfähigen Kosten begrenzt.
  • Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine Registrierung ist ab Anfang Jänner möglich.
  • Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.
  • Online-Einreichverfahren in 2 Schritten.

Förderpauschalen für Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 €
    Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 Euro
  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: + 5.000 €

Förderbedingungen: u.a.
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP1 ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.
  Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten.
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig

Weitere Informationen zur Förderung lesen Sie im Infoblatt "raus aus Öl und Gas" für Private, Informationen zu förderfähigen Kosten lesen Sie im Infoblatt Förderungsfähige Kosten. und in den FAQ „raus aus Öl und Gas“.


Förderungen für mehrgeschossige Wohngebäude / Ersatz fossiler Heizsysteme im Gesamtobjekt

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
    o Anlagen < 50 kW: 16.000 €
    o Anlagen 50 kW bis 100 kW: 26.000 €
    o Anlagen > 100 kW: 31.000 €
  • Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
    o Anlagen < 50 kW: 23.000 €
    o Anlagen 50 kW bis 100 kW: 37.000 €
    o Anlagen > 100 kW: 45.000 €
  • Zentralisierung des Heizungssystems je neu angeschlossener Wohnung: 4.000 €
  • Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 10.000 €
  • Bonus für Gesamtsanierungskonzept: 1.000 €
  • Bonus für Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem je neu angeschlossene Wohnung: 4.000 €

Förderbedingungen: u.a.
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.
Das eingesetzte Kältemittel darf ein GWP von 2.000 nicht überschreiten.
- max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C
- keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme

Förderung Anschluss Einzelwohnung an klimafreundliche Technologie (nachträgliche Zentralisierung)

Gefördert wird der Ersatz einer dezentralen, fossilen Heizung in einer Einzelwohnung durch den Anschluss an ein
bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem, mit dem das Gesamtobjekt versorgt wird i.H.v. 4.000 €.

Weitere Informationen zur Förderung lesen Sie im Infoblatt "raus aus Öl und Gas", Informationen zu förderfähigen Kosten lesen Sie im Infoblatt Förderungsfähige Kosten und in den FAQ „raus aus Öl und Gas“.

 

Förderung „Sauber Heizen für alle“

Haushalte im untersten Einkommensdrittel (EUROSTAT-Daten, Stand 16.11.2023) erhalten bis zu 100 Prozent bzw. bis zur technologiespezifischen Kostengrenze der Kosten gefördert:

  • Einpersonenhaushalt: Netto-Monatseinkommen von 1.904 € (zwölf Mal)
  • Mehrpersonenhaushalt, z.B. Familie mit zwei Kindern, Netto-Monatseinkommen von 3.998 € (zwölf Mal). Die Einkommensgrenze erhöht sich mit Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind.
  • Nachweis der Einkommensgrenzen: z.B. gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe, das Vorliegen einer GIS-Befreiung, einer Wohnbeihilfe. Liegt keiner der genannten Nachweise vor, prüft das jeweilige Bundesland das Haushaltseinkommen nach Maßgabe der Wohnbeihilfenmethode.
  • Obergrenze technologiespezifischen Kostenobergrenzen
    o Luft/Wasser Wärmepumpe: 25.383 €
    o Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe: 37.252 €


Anpassung der zulässigen Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen auf 55°C

Für Wärmepumpen wurde eine wichtige technische Änderung beschlossen. Die Begrenzung auf eine zulässige Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von maximal 40°C entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Die Effizienz der Wärmepumpen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert.
Aus diesem Grund werden künftig auch Wärmepumpen mit Vorlauftemperaturen von bis zu 55°C gefördert. Damit wird eine unnötige Einschränkung bei Förderungen für Wärmepumpen behoben!

Förderfähige Kosten

Gefördert werden die Kosten des physischen Geräts (z.B. Wärmepumpe), Planungskosten, Wärmequellenanlagen (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung ins Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel- und Tankanlage.

Alle Informationen zu förderfähigen Kosten lesen Sie im Infoblatt Förderungsfähige Kosten.

Energieeffizienz wird belohnt

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Die Anschaffung einer Wärmepumpen-Heizung wird vom Land Oberösterreich und den Gemeinden gefördert, aber auch von Energieversorgungsunternehmen teils durch direkte Zuschüsse teils durch günstige Tarife unterstützt.

Mehr Informationen und eine Übersicht über Wärmepumpen-Förderungen finden Sie auf der Website des Österreichischen Wärmepumpenverbandes

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