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Energieausweis

Energieausweis

Energieausweis OÖ

Bis auf wenige Ausnahmen benötigt man bei jedem Neubau, einer Sanierung, bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung eines Gebäudes einen gültigen Energieausweis. In jedem Inserat für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie, sind der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) anzugeben. Diese Verpflichtungen werden in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer geregelt, in OÖ trat mit 1. September 2020 die Bautechnikverordnungs-Novelle 2020 in Kraft, mit der wichtige Ergänzungen und Neuerungen zum Energieausweis landesrechtlich umgesetzt werden.

Er macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden „sichtbar“ und ermöglicht mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Ein Energieausweis informiert über die (berechnete oder gemessene) Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Die Gesamtenergieeffizienz ist jene Energiemenge, die benötigt wird, um den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes mit der üblichen Nutzung (Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Haushaltsstrom und Beleuchtung) zu decken.

Der tatsächliche Energieverbrauch aber ist vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängig.

Inhalt eines Energieausweises für Wohngebäude

Beim Energieausweis muss zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden werden, da der Energieausweis bei Nicht-Wohngebäuden zusätzliche Angaben zu enthalten hat. Ob ein Gebäude der Kategorie Wohngebäude (Nutzung zu Wohnzwecken) oder Nicht-Wohngebäude zugeordnet wird, hängt von der überwiegenden Nutzung des Gebäudes ab.

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält u. a. folgende Informationen:

  • Heizwärmebedarf (HWB): Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Durch ihn können auch Rückschlüsse auf den Wärmeschutz des Gebäudes gezogen werden.
  • Primärenergiebedarf (PEB): Der Primärenergiebedarf bezeichnet jene Energiemenge, die im gesamten Gebäude benötigt wird, einschließlich des Aufwandes für die Energieherstellung und den Transport.
  • Kohlendioxidemissionen (CO2): Für diese Kennzahl werden die CO2-Emissionen berechnet, welche die eingesetzten Energieträger für den Betrieb des Gebäudes verursachen. Diese Kennzahl stellt die Auswirkung des erforderlichen Energiebedarfs des betrachteten Gebäudes auf das Klima dar.
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Der Gesamtenergieeffizienzfaktor beschreibt die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Dadurch kann abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder um ein energetisch schlechteres (fGEE > 1) Objekt handelt.
  • Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB): Mit dieser Kennzahl wird angegeben, wie hoch der Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung ist.
  • Heizenergiebedarf (HEB): Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise die Verluste des Heizkessels und der Energiebedarf von Umwälzpumpen.
  • Endenergiebedarf des Gebäudes (EEB): Für den Endenergiebedarf wird zum Heizenergiebedarf noch der Haushaltsstrombedarf hinzugerechnet. Der Endenergiebedarf ist jene Energiemenge, die eingekauft werden muss.
  • Empfehlungen für Maßnahmen (ausgenommen bei Neubauten)

Weitere Informationen rund um den Energieausweis lesen Sie z.B. auf den Webseiten des Landes OÖ, der Energie AG oder auf oesterreich.gv.at oder fragen Sie Ihren FEP-Partner in Ihrer Nähe!

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